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Jetzt investieren & Steuervorteile sichern

Neuerungen bei der Sofortabschreibung digitaler Wirtschaftsgüter

Starten Sie mit SideStep Ihr Digitalisierungsprojekt und setzen Sie die gesamte Investition noch in 2021 von der Steuer ab. Die von der Bundesregierung beschlossenen Neuerungen bei der Sofortabschreibung digitaler Wirtschaftsgüter macht’s möglich: Sorgen Sie für rechtskonforme Archivierung und schnelle Verfügbarkeit von Informationen und steigern Sie die Effizienz Ihrer Prozesse – und sparen Sie dabei bares Geld.

 

Neuerungen im Überblick

Unternehmen die in Digitalisierung investieren, können in 2021 den vollen Investitionsbetrag steuerlich geltend machen.

Was Sie nun absetzen können:

  • „Betriebs- und Anwendersoftware“, dessen Funktion die Eingabe und Verarbeitung von Daten beinhaltet. Dazu gehören neben nicht technisch physikalischen Anwenderprogrammen auch Standartanwendungen sowie auf Nutzer abgestimmte Anwendungen, wie bspw. ECM- und ERP-Software zur Optimierung der Unternehmensverwaltung und Prozesssteuerung.
  • „Computerhardware“ wie Computer, Workstations, Dockingstations oder externe Speicher, inklusive der zugehörigen Peripheriegeräte wie beispielsweise Drucker, Scanner oder Monitore.

 

Sofort komplett anschreiben

Die gesamte Summe noch in diesem Jahr abschreiben können Sie grundsätzlich bei Investitionen:

  • die nach dem 31. Dezember 2020 getätigt wurden und
  • für digitale Wirtschaftsgüter, die vor diesem Zeitpunkt angeschafft oder hergestellt wurden und eine Nutzungsdauer von einem Jahr übersteigen.
  • Hat ein Unternehmen beispielsweise im Jahr 2020 eine Software erworben, die für 5 Jahre abgeschrieben werden sollte, kann sich das Unternehmen nun entscheiden, die restlichen 80 Prozent im Jahr 2021 voll abzuschreiben oder weiterhin über die Restnutzungsdauer zu verteilen.

 

Auch Privatpersonen sparen steuern

Auch „Wirtschaftsgüter des Privatvermögens“ werden bei der neuen Regelung berücksichtigt.

Erwerben Sie also Wirtschaftsgüter, die zum Erzielen von Einkünften genutzt werden – wie Computer, Handy oder Dockingstation – können Sie diese ebenfalls sofort vollständig von der Steuer absetzen. Die gesamte Investition können Sie im Rahmen der Steuererklärung für 2021 als Werbekosten angeben. Es gelten hier keine Maximalbeträge für bestimmte Güter pro Jahr.

Aber Achtung: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 € wird nach wie vor zugrunde gelegt. Sie sparen als nichtselbstständige Person also nur zusätzlich Steuern, wenn Ihre Ausgaben insgesamt (inklusive sonstiger Werbekosten) den Betrag von 1.000 € übersteigen.

 

Optimaler Zeitpunkt zum investieren

Neues System, neue IT-Struktur, optimierte Prozesse – fit für die Zukunft. Und das gefördert vom Staat durch Steuervorteile. Digitalisierung ist strategisch relevant für den Unternehmenserfolg.

Wir beraten Sie gerne!

Die dargestellten steuerlichen Auswirkungen wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem sind Irrtümer vorbehalten. Sprechen Sie auf jeden Fall mit Ihrem Steuerberater.

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