AGB – SideStep Business Solutions GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Maßgebliche Bedingungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit kaufmännischen und privaten Auftraggebern. Sie finden auch dann Anwendung, wenn der Auftraggeber bei Vertragsabschluss auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Zustimmung von SideStep Business Solutions GmbH oder durch Lieferung des Vertragsgegenstandes zustande.

II. Vertragsgegenstand

1. Soweit Vertragsgegenstand die Lieferung von Fremdsoftware, von Dienstleistungen oder von Gegenständen ist, wird der Lieferumfang durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SideStep Business Solutions GmbH bestimmt. Änderungen bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern sie auf eine Verbesserung der Technik oder auf verbindliche Vorschriften (Gesetze, Verordnungen und sonstige Vorschriften) zurückzuführen sind, der Gegenstand der Lieferung sich nicht erheblich ändert und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.

2. Soweit die Erstellung von Software geschuldet ist, ergibt sich der Vertragsgegenstand aus der Leistungsbeschreibung. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet die vom Auftraggeber mitgeteilten fachlichen und funktionalen Anforderungen des Auftraggebers (Pflichtenheft). Die Leistungsbeschreibung gibt die geschuldete Beschaffenheit der Programme abschließend wieder. Änderungen der Leistungsbeschreibung erfolgen nur entsprechend der Vereinbarung unter IV. SideStep Business Solutions GmbH erbringt auch bei der Erstellung von Software weitergehende Leistungen wie Analyse-, Planungs- und Beratungsleistungen nur auf der Basis einer gesonderten Vereinbarung.

3. Soweit Analyse-, Planungs- und Beratungsleistungen Gegenstand des Vertrages sein sollen, ergibt sich ihr Beginn, Umfang, Ende sowie das für diese Tätigkeiten zu leistende Entgelt aus einer von den Vertragsparteien zusätzlich zu treffenden schriftlichen Vereinbarung.

4. Bei der Lieferung von Fremdsoftware wird die Software in ausführbarer Form (Objektcode) einschließlich einer Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumentation) und der Installationsanleitung geliefert. SideStep Business Solutions GmbH behält sich vor, Bedienungsdokumentation und Installationsanleitung dem Auftraggeber elektronisch oder schriftlich zur Verfügung zu stellen. Bei der Erstellung von Software wird eine Bedienungsdokumentation und Installationsanleitung nur auf der Basis einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung erstellt und geliefert.

5. Die Software wird durch den Auftraggeber installiert und in Betrieb genommen. SideStep Business Solutions GmbH kann an Stelle des Auftraggebers die Installation vornehmen. Alle von SideStep Business Solutions GmbH auf Verlangen des Auftraggebers erbrachten Unterstützungsleistungen (insbesondere Einsatzvorbereitung, Installation, Einweisung, Schulung und Beratung) werden – soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist- nach Aufwand vergütet.

III. Liefertermine

1. Soweit ein Liefertermin im Einzelfall schriftlich fest vereinbart wurde, ist er verbindlich. Andernfalls sind Liefertermine und Fristen unverbindlich. Der Lauf einer Lieferfrist beginnt nicht vor der Beibringung der vom Auftraggeber gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Dokumentationen oder sonstigen Voraussetzungen der von SideStep Business Solutions GmbH zu erbringenden Leistung.

2. Die Lieferfrist verlängert sich, wenn und soweit Hindernisse eintreten, die SideStep Business Solutions GmbH nicht beeinflussen kann, insbesondere Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Verzögerungen bei der Anlieferung wesentlicher Materialien.

IV. Leistungsänderungen bei Software-Erstellung

1. Beide Vertragspartner können Änderungen der Leistungsbeschreibung schriftlich vorschlagen. Sowohl SideStep Business Solutions GmbH als auch der Auftraggeber werden die Änderungsvorschläge prüfen, ob sie erforderlich, durchführbar und zumutbar sind und in angemessener Zeit schriftlich reagieren.

2. SideStep Business Solutions GmbH wird Änderungsvorschlägen zustimmen, soweit diese für sie ohne wesentliche Veränderung durchführbar und zumutbar sind und dem Kunden in angemessener Frist die Auswirkung auf die Vergütung mitteilen. Der Auftraggeber wird ein Angebot zur Durchführung von Änderungen innerhalb einer genannten Bindungsfrist annehmen oder ablehnen.

3. Das Änderungsverfahren ist schriftlich zu dokumentieren und Änderungen der Leistungsbeschreibung sind durch entsprechende Anpassung des Vertrages schriftlich zu vereinbaren.

V. Preise, Verpackung und Versand

1. Die von SideStep Business Solutions GmbH angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer.

2. Versand- und Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Wird keine besondere Versandart vereinbart, so erfolgt die Wahl der Versandart nach dem Ermessen von SideStep Business Solutions GmbH. Verpackungen werden Eigentum des Auftraggebers.

3. Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem vereinbarten Liefertermin mehr als vier Monate, so ist SideStep Business Solutions GmbH berechtigt, den vereinbarten Preis unter Berücksichtigung zwischenzeitlich gestiegener Lohnkosten, Materialkosten oder der marktüblichen Einstandspreise angemessen zu erhöhen.

VI. Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Liefergegenstand oder die Dienstleistung anzunehmen und bei der Annahme zu überprüfen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass im Zeitpunkt der Lieferung fachkundiges Personal für den Einsatz der Software zur Verfügung steht.

2. Soweit die Erstellung von Software oder die Erbringung von Dienstleistungen Gegenstand des Vertrages ist, wird der Auftraggeber SideStep Business Solutions GmbH alle für die Erstellung der Programme oder für die Erbringung der Dienstleistung benötigten Unterlagen, Informationen und Daten rechtzeitig zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber wird SideStep Business Solutions GmbH unverzüglich über Änderungen des Einsatzumfeldes der Software unterrichten.

3. Der Auftraggeber wird jede Dienstleistung, jedes Produkt, Programm bzw. jedes als Teillieferung vereinbarte lauffähige Programmteil, das übergeben wurde, unverzüglich – in der Regel innerhalb von 2 Wochen – auf Mangelfreiheit, insbesondere die vertragsgemäße Beschaffenheit und das Erfüllen der wesentlichen Funktionen untersuchen (Beschaffenheitsprüfung). Der Auftraggeber wird dazu praxisgerecht geeignete Testfälle und -Daten einsetzen. Eventuell vorhandene Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.

4. Der Auftraggeber wird während oder nach der Beschaffenheitsprüfung etwaig auftretende Störungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 1 Wochen ab Kenntnis, in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und –
Analyse erforderlichen Informationen schriftlich mitteilen. Ergänzend gilt die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB).

5. Bei erstellter Software ist der Auftraggeber verpflichtet, spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt ausdrücklich die Abnahme zu erklären, soweit er nicht wesentliche Mängel geltend macht. Gibt der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist eine ausdrückliche Abnahmeerklärung ab und ist die Software ohne wesentliche Mängel, so gilt die Software als abgenommen.

VII. Nutzungsrecht und Schutz vor unberechtigter Nutzung

1. Der Auftraggeber erwirbt an der erstellten Software bzw. Fremdsoftware mit der vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung ein Nutzungsrecht. Der Auftraggeber erhält dadurch das Recht, die Software in dem im Vertrag festgelegten Umfang einzusetzen und im Rahmen des vereinbarten Vertragszwecks zu nutzen. Bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung wird das Nutzungsrecht stets nur vorläufig und durch SideStep Business Solutions GmbH frei widerruflich eingeräumt.

2. Ist der Umfang im Vertrag nicht vereinbart, ist dies ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht zum Einsatz auf einem Computer durch einen gleichzeitigen Nutzer auf Dauer. Eine erweiterte Nutzung ist stets vor ihrem Beginn vertraglich zu vereinbaren. Die Vergütung richtet sich nach dem Umfang des Einsatzrechtes. Der Auftraggeber hat nur das Recht, sein Nutzungsrecht der Software auf einen Dritten zu übertragen, wenn er auf den Einsatz der Software verzichtet.

3. Der Auftraggeber darf die Software nur kopieren, soweit dies für den vertragsgemäßen Einsatz erforderlich ist. Urheberrechtsvermerke der Software dürfen nicht gelöscht werden.

4. SideStep Business Solutions GmbH kann das Einsatzrecht des Auftraggebers widerrufen, wenn dieser nicht nur unerheblich gegen Nutzungsbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt.

VIII. Gewährleistung, Haftung

1. Der Auftraggeber hat während eines Zeitraumes von einem Jahr nach Übernahme des Liefergegenstandes oder Abnahme der erstellten Software oder Abnahme der erbrachten Dienstleistung einen Anspruch auf Beseitigung eventuell auftretender Fehler (Nachbesserung). Kann SideStep Business Solutions GmbH einen der Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen oder sind für den Auftraggeber weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

2. Kommt es bei Softwareleistungen oder erbrachter Dienstleistung zu Datenverlusten beim Auftraggeber, so haftet SideStep Business Solutions GmbH für zu vertretende Schäden nur insoweit, als der Auftraggeber seine Daten in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal täglich, in geeigneter Form sichert, damit die Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können. In der Schadenshöhe wird die Haftung bei Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei entsprechender Wiederherstellung von pflichtgemäß gesicherten Daten eingetreten wäre.

3. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet SideStep Business Solutions GmbH nur bei Personenschäden (Leben, Körper-, Gesundheitsschäden) sowie für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten.

4. Bei der Erfüllung der wesentlichen Vertragspflichten haftet SideStep Business Solutions GmbH auch für leichte Fahrlässigkeit. Die Haftung wird jedoch eingegrenzt auf Schäden, die vorhersehbar sind und mit denen bei Überlassung von Software typischerweise gerechnet werden muss. SideStep Business Solutions GmbH haftet daher nicht für Folgeschäden sowie für unvorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegende Schäden.

5. Die vorstehenden Regelungen gelten für vertragliche und außervertragliche Ansprüche.

IX. Eigentumsvorbehalt

Die SideStep Business Solutions GmbH behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor.

X. Abtretung

Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem mit der SideStep Business Solutions GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung.

XI. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Die Zurückbehaltung von Zahlungen und die Aufrechnung mit Gegenansprüchen sind nur insoweit zulässig, als der Gegenanspruch von der SideStep Business Solutions GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.

XII. Zahlung

1. Zahlungen haben ohne Abzug in der Weise zu erfolgen, dass die SideStep Business Solutions GmbH spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung über den Betrag verfügen kann. Darüber hinaus haben Zahlungen mit befreiender Wirkung nur an die SideStep Business Solutions GmbH unmittelbar oder auf ein von der SideStep Business Solutions GmbH angegebenes Bank- oder Postscheckkonto zu erfolgen.

2. Die Ablehnung von Wechseln oder Schecks bleibt vorbehalten; die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.

3. Die SideStep Business Solutions GmbH ist berechtigt, für abgeschlossene Teile eines Auftrags angemessene Teilzahlungen zu verlangen.

4. Kommt der Kunde Zahlungsverpflichtungen nicht nach, indem er seine Zahlungen einstellt oder Schecks/Wechsel nicht einlöst, ist die SideStep Business Solutions GmbH berechtigt, die Restschuld in Rechnung zu stellen und/oder Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

5. Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die begründete Zweifel an der Bonität oder der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers aufkommen lassen, kann die SideStep Business Solutions GmbH sämtliche Forderungen (einschließlich Wechselforderungen) sofort stellen. Die SideStep Business Solutions GmbH kann dann auch Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen sowie von diesen Verträgen zurückzutreten und/oder Schadensersatz verlangen. Dies greift z.B. bei Bonitätsrückstufungen durch Wirtschaftsauskunftsdateien oder bei einer mind. vergleichbaren Verschlechterung des Ratings in der Warenkreditversicherung.

6. Der Kunde ist ausschließlich bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zur Aufrechnung berechtigt.

7. Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF-Format an die vom Kunden zum Zwecke des Erhalts bekannt gegebene E-Mail-Adresse übersandt. Der Kunde verpflichtet sich, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass er die Rechnung vereinbarungsgemäß abrufen kann. Eine Änderung der für den elektronischen Rechnungsversand benannten E-Mail-Adresse wird der Kunde unverzüglich mitteilen. Im Falle einer fehlerhaften oder schuldhaft unterbliebenen Mitteilung über die Änderung der benannten E-Mail-Adresse erstattet der Kunde den durch die Adressermittlung entstandenen Schaden. Die elektronische Rechnung gilt mit dem Eingang der E-Mail, der die elektronische Rechnung beigefügt ist, als zugegangen. Der Kunde kann die Zustimmung zu dem elektronischen Rechnungsversand jederzeit schriftlich widerrufen. Der Rechnungsversand auf dem Postweg wird mit einer die Rechnung ergänzenden Gebühr von EUR 3,00 berechnet.

8. Ist der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist die SideStep Business Solutions GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu verlangen, mindestens jedoch 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der SideStep Business Solutions GmbH ein wesentlich geringerer Zinsschaden entstanden ist. Die SideStep Business Solutions GmbH behält sich vor, für Mahnungen ab der Stufe 2 eine Bearbeitungsgebühr von bis zu EUR 40,00 zu berechnen.

XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist Paderborn. SideStep Business Solutions GmbH ist berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.

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